Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

oder „Rund ums Auto und den Verkehr“

Sie fragen sich, was zum Verkehrsrecht gehört?
Sie sind dann bei mir richtig, wenn sie insbesondere eines der folgenden Anliegen haben:

Sie hatten einen Unfall mit Sach- und Personenschaden. Wer kommt für den Schaden auf, ist ein Gutachter nötig, was ist eine Nutzungsausfallentschädigung? Was tun, wenn die gegnerische Versicherung die Schadenspositionen, insbesondere die Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten oder sogar die Abschleppkosten kürzt oder möglicherweise gar nicht zahlen will?

Sie sind vielleicht sogar schwer verletzt und im Haushalt und Beruf ausgefallen. Sie fragen sich, habe ich Anspruch auf ein Schmerzensgeld, eine Haushaltshilfe, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, entgangenen Gewinn und wie wird dies richtig berechnet und geltend gemacht?

Sie haben ein Knöllchen, also eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid wegen sogenannter Verkehrsordnungswidrigkeiten erhalten und wirft Ihnen z.B. vor falsch geparkt zu haben, zu schnell unterwegs, oder bei Rot über die Ampel gefahren oder zur dicht aufgefahren zu sein. Sie fragen sich, ist die Messung korrekt, der Vorwurf gerechtfertigt und insbesondere bewiesen und sind die Folgen, also das Bußgeld, ein Fahrverbot oder Punkte zutreffend festgesetzt bzw. angeordnet?

Es wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen. z.B. Alkohol im Auto oder auf dem Fahrrad, Verkehrsunfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Nötigung (z.B. Drängeln, Auffahren mit Linksüberholen, Schneiden beim Wiedereinscheren und Ausbremsen), Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung (mit Alkohol, Drogen, Übermüdung etc., grob verkehrswidriger und rücksichtloser Verkehrsverstoß ), fahrlässige Körperverletzung. Es ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, oder ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben worden.

Die Fahrerlaubnisbehörde will Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen oder hat wegen Eignungsbedenken eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), den sogenannten Idiotentest angeordnet.

Sie haben Werkstattärger, weil die Reparatur zu lange dauert, mangelhaft ist oder Arbeiten abrechnet werden, die nicht bestellt waren.

Es gab Ärger beim Autokauf. Egal ob gebraucht oder neu. Für welche Mängel haften Privatverkäufer, Händler und Hersteller?

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