Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

oder „Rund um die (eigene private) Versicherung“

Sie fragen sich, was zum Versicherungsrecht gehört?

Sie sind dann bei mir richtig, wenn sie insbesondere eines der folgenden Anliegen haben:

Sie haben eine der folgenden Versicherungen abgeschlossen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ, BU)
  • Hausratversicherung (VHB)
  • Kraftfahrtversicherung (Teikasko-, Vollkasko-, Unfallversicherung) [AKB]
  • Lebensversicherung (ALB)
  • Private Haftpflichtversicherung (AHB)
  • Private Krankenversicherung, Krankheitskosten- und Krankheitstagegeld (MB/KK, MB/KT, MB/BT)
  • Private Unfallversicherung (AUB)
  • Rechtsschutzversicherung (ARB)
  • sonstige Versicherungen

Sie fragen sich, was habe ich versichert, ist mein Versicherer eintrittspflichtig und hat sich ein versichertes Risiko verwirklicht?

Man wirft Ihnen eine Obliegenheitsverletzung, falsche Angaben bei Vertragsabschluss oder nach dem Versicherungsfall, oder gar eine arglistige Täuschung vor und Ihr Versicherer hat die versprochene Versicherungsleistung nicht erbracht oder den Versicherungsvertrag gekündigt, angefochten oder angepasst.

Sie haben die Erstprämie oder Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt und der Versicherungsfall ist eingetreten.

Die Versicherungsleistung wird abgelehnt weil Sie den Versicherungsfall grob fährlässig herbeigeführt haben sollen.

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